Das Jahr 2009 ist gerade zu Ende gegangen und schon gilt es, den Termin für die Abgabe der Steuererklärung ins Visier zu nehmen. Bis zum 31.05.2010 sollte die Steuererklärung angefertigt sein. Erwartet der gebeutelte Steuerzahler eine Rückzahlung, wird schnell gehandelt. Wohl deswegen wird beim ABACUS Nachhilfeinstitut in den letzten Tagen recht häufig angefragt, „ob die Nachhilfe von der Steuer absetzbar ist“?
Da ich kein Steuerberater bin und natürlich nicht steuerberatend tätig sein darf, verweise ich auf einen Beitrag des Steuerberaters Wolfgang Wawro in „Der Tagesspiegel“ vom 09.03.2009. Demzufolge sind die Kosten für Nachhilfe nur dann steuerlich geltend zu machen, wenn diese durch einen beruflich bedingten Umzug in ein andertes Bundesland entstanden sind. Der Unterricht am Nachmittag gehört normalerweise zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung.
Darüber hinaus ist seit einiger Zeit die Bezuschussung von Nachhilfekosten bei Geringverdienern und Hartz IV -Empfängern im Gespräch, bei denen die Ausgaben für den Nachhilfeunterricht zur Verbesserung der Bildungschancen und Berufsaussichten ihrer Kinder in der Regel eine außergewöhnliche Härte und Belastung darstellen. Zur Bewilligung von Zuschüssen für Nachhilfekosten haben Bundesagentur und Bundessozialministerin Ursula von der Leyen unlängst auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert und einen Härtefall-Katalog erstellt. Der Härtefall-Katalog zur Bezuschussung von Nachhilfekosten orientiert sich offenbar am Steuerrecht und legt fest, dass Nachhilfeunterricht auch hier „nur in besonderen Fällen“ unterstützt werden kann, beispielsweise dann, wenn nachweislich längere Krankheit oder Todesfälle in der Familie zu besonderen Umständen führen, die eine Bezuschussung vorübergehender Nachhilfe rechtfertigen können. Dazu muss nach aktuellem Stand eine Aussicht auf Beeindigung der Nachhilfe binnen 6 Monaten, längstenfalls zum Ende des Schuljahres bestehen.
Obgleich die professionelle Einzelnachhilfe, wie sie das ABACUS Nachhilfeinstitut in Hamburg und Kreis Stormarn bietet, darauf ausgelegt ist, Stofflücken bei schlechten Noten möglichst kurzfristig zu schließen und betroffenen Schülern einen möglichst schnellen Zugang zum selbstständigen Lernen zu ermöglichen, kann man bei der Bezuschussung von Nachhilfe gem. Härtefallkatalog wohl eher von einem „Notfallplan“ sprechen als von kontinuierlicher Leistungsförderung. Denn die Nachhilfe bei schlechten Noten, verursacht durch „Leidensdruck bei familiären Problemen“, stellt bei der Nachhilfe eher die Ausnahme dar. Die Nachfrage nach professioneller Nachhilfe zur kontinuierlichen Leistungsverbesserung und Notenerhalt auf hohem Leistungsniveau kann man schon lange nicht mehr als „marginal“ bezeichnen. Manche pauken für den Klassenerhalt, andere nutzen Nachhilfe für das 1er-Abitur.
Tipp: Wenn die Oma bei der Kinderbetreuung unterstützen sollte, gibt es eventuell eine Chance zur steuerlichen Berücksichtigung und indirekten „Refinanzierung der Nachhilfekosten“ in nicht unerheblichem Ausmaß. Unsere Rechtsprechung ist leider manchmal ein bisschen verzwickt und hilft nicht immer denen, die Hilfe am meisten benötigen. Wer aber reichlich Steuern zahlt, sollte rechtzeitig prüfen, ob er vielleicht zu viel bezahlt.