Die Umsetzung der Schulreform in Hamburg (u.a. kein Sitzenbleiben, Abschulung vom Gymnasium nur bis Klasse 6 möglich, …) nimmt Gestalt an. Schüler des Gymnasiums dürfen laut Hamburger Schulgesetz in den Klassen 7 bis 10 die Schulform nicht mehr wechseln, d.h., auch bei schlechten Schulleistungen ist ein Wechsel auf die Stadtteilschule später nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde wird bereits zu den Halbjahreszeugnissen der 6. Klasse eine Prognose zur Schullaufbahn abgegeben:
Die „Mitteilung zur weiteren Schullaufbahn am Gymnasium in Hamburg“ sollten Sie ernst nehmen und gegebenenfalls zügig handeln. Nachhilfe, Lehrergespräche und auch ein Wechsel vom Gymnasium zur Stadtteilschule kann helfen, die Situation im Sinne des betroffenen Schülers zu meistern:
Dass ein Wechsel vom Gymnasium zur Stadtteilschule im Zweifel eine gute Entscheidung sein kann, haben Sie gewiss schon einmal gehört. Wie aktuell das Hamburger Abendblatt berichtet, scheinen Plätze an den Stadtteilschulen nach der Schulreform in Hamburg sogar begehrt zu sein, zumindest wird eine rechtzeitige Anmeldung empfohlen, weil verfügbare Plätze an Stadtteilschulen in Hamburg mitunter rar gesät sein sollen.
Sollte die Klassenkonferenz einen Wechsel der Schulform empfehlen, zum Beispiel den Übergang in Klasse 7 der Stadtteilschule, ist es ratsam, zeitnah ein Gespräch mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin zu führen und anschließend konkrete Maßnahmen zu ergreifen.
Jetzt besteht noch die Möglichkeit, gezielt mit Nachhilfe zu helfen. Die Nachhilfe von ABACUS führt in durchschnittlich fünf bis sechs Monaten zum gewünschten Erfolg.
Auch wenn Sie sich auf Grund der Schulempfehlung für den Wechsel auf eine Stadtteilschule entscheiden, sollten Sie prüfen, ob Sie Ihrem Kind den Übergang an die Stadtteilschule mit gezielter Unterstützung in Form von Nachhilfe erleichtern können, damit es an der neuen Schule möglichst unbelastet durchstarten kann.